Leistung 03

Geschütztes Design

Der Erfolg eines Produkts liegt mitunter auch in seiner optischen Erscheinung begründet. Diese schützen Sie mit eingetragenen Designs – schnell, vergleichsweise günstig und oft wirksamer als gedacht.

Leistungsumfang

Was ich für Sie tue

  1. Anmeldung in Deutschland, der EU und international

    Eingetragene Designs beim DPMA, EU-Designs (Unionsgeschmacksmuster) beim EUIPO und internationale Eintragungen über das Haager System.

  2. Die richtigen Darstellungen

    Beim Design bestimmen die eingereichten Abbildungen den Schutzumfang. Ich wähle sie mit Ihnen so aus, dass Nachahmungen erfasst werden.

  3. Zeitpunkt und Neuheitsschonfrist

    Messe, Katalog, Markteinführung: Ich plane mit Ihnen, wann angemeldet werden sollte – und wie Sie die zwölfmonatige Neuheitsschonfrist sinnvoll nutzen.

  4. Grenzbereich zwischen Form und Technik

    Technisch bedingte Merkmale sind vom Designschutz ausgenommen. Wo Gestaltung und Funktion ineinandergreifen, kombiniere ich Design, Patent und Marke.

  5. Durchsetzung

    Gegen Nachahmungen gehe ich konsequent vor – von der Abmahnung bis zum gerichtlichen Verfahren.

Meine Einschätzung

Designschutz wird oft unterschätzt.

Viele erfolgreiche Produkte werden über ihre Gestalt kopiert, nicht über ihre Technik. Ein gut vorbereitetes Design ist dann das schnellste Mittel, um sich zu wehren.

Kontakt

Orientierung mit YAK–IP.

Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was Sie brauchen. Termine nach Vereinbarung – in meiner Kanzlei in Bremen oder bei Ihnen vor Ort.